Leinenpflicht im Vogelschutzgebiet: Landratsamt Lichtenfels verbucht erste Erfolge dieser Maßnahmen

In Vogelschutzgebieten müssen Hunde an die Leine – und das hat auch seinen Grund. Wie das Lichtenfelser Landratsamt jetzt betont, hat die Anleinpflicht in den Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach von März bis August schon erste Erfolge gebracht. Dort leben zum Beispiel stark gefährdete Kiebitze, Blaukelchen oder Rohrweihe. In diesem Zusammenhang macht die Behörde auch nochmal deutlich, dass bodenbrütende Vogelarten schon bei geringsten Störungen sehr empfindlich reagieren und ihr Gelege verlassen könnten. Das kann fatale Folgen für den Nachwuchs haben. Hundehalter bemerken diese Störung oft gar nicht. Seit 2020 gilt deswegen vorsorglich die Anleinpflicht per Allgemeinverfügung.