Gewalttat auf der Arbeit

Kollegin erstochen - Ankläger fordert lebenslange Haft

13. April 2026 , 11:13 Uhr

Mit kühler Nüchternheit schildert der Angeklagte seine Tat. Warum die Staatsanwaltschaft von Mordlust spricht – und was Ermittler über die bizarren Recherchen des Thüringers herausfanden.

Für den tödlichen Angriff auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt sollte der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt werden. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Markus Küstner in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Schweinfurt die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Folgt die Strafkammer diesem Antrag, ist eine Entlassung des 22 Jahre alten mutmaßlichen Täters aus Thüringen nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vor. «Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten», sagte Küstner. Zudem plädierte der Ankläger auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.

Angeklagter entschuldigt sich

Die Nebenklagevertreter schlossen sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitgehend an. 

Die Pflichtverteidigerin plädierte ebenfalls auf Mord sowie gefährliche Körperverletzung und verwies auf die gesetzlich vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe, ohne dies konkret auszusprechen. Das Urteil soll an diesem Dienstag verkündet werden. 

Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen sagte in seinem letzten Wort vor Gericht: «Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nicht begangen.»

Eine Tat aus Wut?

Der junge Mann hatte zu Prozessauftakt gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. «Ich habe die Frau gehasst», hatte der 22-Jährige nüchtern erklärt. «Wir haben uns nicht gut verstanden.» Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt. 

Der verdächtige Deutsche soll zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich und einen weiteren Kollegen verletzt haben, die der 59-Jährigen bei der Attacke am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön helfen wollten.

Psychiater hält Angeklagten für schuldfähig

Ein psychiatrischer Sachverständiger hält den 22-Jährigen für voll schuldfähig. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen. Daran ändere auch die Drogen- und Opiatabhängigkeit des Mannes nichts, hatte der Psychiater vor Gericht erläutert. 

Für den Anklagevertreter wollte der mutmaßliche Mörder mit seiner Tat sein Verlangen befriedigen, jemanden töten zu wollen. Einen ersichtlichen Grund oder ein Motiv für die «Hinrichtung» der Frau sieht Oberstaatsanwalt Küstner nicht. «Ich habe einen Menschen, der sich zwei Wochen vor der Tat bewusst ein Opfer aussucht, um es zu ermorden, sich deshalb ein Messer kauft und sich mit einem Chatbot austauscht.»

Serienmörder als Vorlage?

Laut der Anklage ergaben die Ermittlungen, dass sich der Angeklagte vor der Gewalttat in der Kleinstadt im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet lange mit bekannten Serienmördern befasste. Auch soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm, das Anfragen bearbeitet – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben. Unter anderem habe er die Frage gestellt, wie man eine Leiche entsorgen könne.

Quelle: dpa

 

Bayern Deutschland Kriminalität Prozess (Gericht) Thüringen

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