Seine Klage hat er zurückgezogen, trotzdem darf ein Marokkaner, der in Bayreuth eine Lehre zum Koch macht, in Deutschland bleiben.
Vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gings wohl eher um eine Verwaltungssache. Die Anwältin hatte dem Marokkaner zur Klage nach den neuen Regeln geraten, weil es zuvor Schwierigkeiten mit seinem Pass gab. Der ist aber inzwischen da und vor Gericht gab’s gestern die Zusage, dass die Duldung bis zum Ende der Lehre bleibt. Die muss der Mann nur alle sechs Monate verlängern lassen.
Hingtergrund ist wohl eine Liebesgeschichte. Weil er nur ungelernt als Koch gearbetiet hat, haben die Eltern der Freundin des Mannes zuhause in Marokko eine Heirat abgelehnt. Wenn er die Lehre in Bayreuth zu Ende macht, hat er für die Hochzeit bestimmt bessere Aussichten.