In zwei Wochen wählen wir einen neuen Bundestag – die Parteien werben auch im Kulmbacher Land mit vielen Plakaten für sich. Doch oftmals wird die Wahlwerbung beschmiert, beschädigt oder abgerissen. Gerade gibts einen Schwerpunkt in Marktschorgast. Solche Vorfälle sind aber kein Kavaliersdelikt. Rene Winkelmann, Pressesprecher der Polizei Oberfranken.
Wenn Wahlplakate mutwillig beschädigt oder beschmiert werden, gilt das als Straftat mit politischem Hintergrund und wird von der Kriminalpolizei verfolgt. Rechtlich fällt das unter Sachbeschädigung – mit teils erheblichen Konsequenzen.
Und dabei ist schon der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar – egal, ob das Plakat verunstaltet oder die Tat noch verhindert wurde.