Gesundheit

Aus für Info-Pflicht: Wie bemerkt man höhere Kassenbeiträge?

11. September 2026 , 04:30 Uhr

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln? Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. «Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen», sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.

«Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren», forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll. Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar. 

Verbraucherschützerin Pop warnte: «Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.» Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr. Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.

Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten. 

Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, «werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren». Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.

Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen. Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. «Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.»

Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr. Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent. 

Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren.

Quelle: dpa

 

Deutschland Finanzen Gesundheit Verbraucher

Das könnte Dich auch interessieren

09.09.2026 Rückruf von gefrorenen Rösti-Fries wegen Fremdkörpern Kunden in mehreren Bundesländern sollen «Snackmaster Rösti-Fries» nicht essen. Der Hersteller rät vom Verzehr ab und bietet eine Rückgabe auch ohne Kassenbon an. 04.09.2026 Krankenkassen mit Halbjahres-Plus - «Keine Entwarnung» Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe. 31.08.2026 Rückruf von gefrorenen Wildheidelbeeren wegen Salmonellen Nach Angaben des Herstellers könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen Salmonellen enthalten. Das betroffene Produkt wurde bundesweit bei Edeka und Marktkauf verkauft. 28.08.2026 Ärzte für mehr Terminsteuerung - mit Anreizen Wohin zuerst bei einer Erkrankung? Um das System effizienter zu machen und Wartezeiten zu verringern, sollen Patientinnen und Patienten gezielter zu Spezialisten gelotst werden. Halten sie sich daran?