In Horsdorf bei Bad Staffelstein darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt, teilt das Landratsamt Lichtenfels mit.
Die Stadt Bad Staffelstein hat Sofortmaßnahmen eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden.
• Das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen lassen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Das Leitungswasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Dazu wird es eine entsprechende Pressemitteilung geben, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.