Vom Wildwasser mitgerissen

Bergführer nach Tod einer Kundin verurteilt

20. April 2026 , 11:48 Uhr

Es hätte eine fröhliche Familienwanderung auf die Zugspitze werden sollen - und endete in einer Tragödie. Im August 2025 stürzte ein Elternpaar vor den Augen seiner Kinder einen Wasserfall hinunter.

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat einen Bergführer nach dem tödlichen Absturz einer Kundin zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 58-Jährige hatte demnach bei der tragisch geendeten Bergtour im August 2025 seine Qualifikation überschritten, verurteilt wurde er zu 150 Tagessätzen. Die Anklage hatte ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie das Amtsgericht am Montag bestätigte. Zuerst berichtet hatte die Ludwigshafener Tageszeitung «Rheinpfalz».

Die Frau wollte gemeinsam mit ihrem Mann und den beiden Kindern die Zugspitze auf dem einfachsten, aber längsten Weg durch das idyllische Reintal ersteigen. Dafür hatte sich die in Speyer in der Pfalz wohnende Familie einer von dem Bergführer geleiteten Gruppe angeschlossen. Der Bergführer pries seinen Gästen auf dem Weg ein natürliches Wasserbecken – eine Gumpe – als «Whirlpool» mit vier Grad Wassertemperatur an. 

Ehemann wollte seine Frau retten

Mehrere Gäste hatten sich nacheinander in das eiskalte Wasser gewagt, die Mutter sogar zweimal. Beim zweiten Bad verlor sie jedoch den Stand, geriet in eine starke Strömung und wurde von dem Wasserfall am Abfluss der Gumpe über acht Meter hohe Felsen hinunter gespült. Der Ehemann versuchte noch, seine Frau zu retten, stürzte jedoch mit ihr gemeinsam ab. Zeugen waren unter anderem die beiden Kinder. Die Frau starb am Abend im Krankenhaus, der Mann überlebte schwer verletzt. 

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Bergführer seine Gäste nicht zum Bad in der Gumpe animieren dürfen. So war der Mann laut Gericht als Bergführer ausgebildet, nicht aber als Canyoning-Führer für den Umgang mit reißendem Wildwasser. Der Bergführer hatte ursprünglich einen Strafbefehl erhalten, zum Prozess kam es, weil er diesen nicht akzeptieren wollte.

Quelle: dpa

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