Wenn am 10. Juli die Berufungsverhandlung um die Schmerzensgeldklage der Mutter der verschwundenen Peggy Knobloch gegen Manuel S. beginnt, gelten besondere Regeln. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Verhandlung wegen des zu erwartenden öffentlichen Interesses in einen größeren Gerichtssaal verlegt, eine gewisse Anzahl von Plätzen für Journalisten reserviert und besondere Regeln für Handy-Nutzung aufgestellt.
Es geht um Peggy Knobloch, das 2001 verschwundene Mädchen. Bis heute ist nicht klar, was mit dem neunjährigen Mädchen passiert ist. Ihre Leiche hat man 15 Jahre später gefunden. Mutter Susanne Knobloch hatte gegen den damals verdächtigten Manuel S. geklagt. Er hatte zugegeben, die Leiche von Peggy von einem anderen übernommen und im Wald verscharrt zu haben. Wer das war, hat er nicht verraten. Susannen Knobloch klagt auf Schmerzensgeld, weil sie 15 Jahre lang weder gewusst hatte, dass ihre Tochter tatsächlich längst tot war, noch die sterblichen Überreste bestatten konnte.