Bundestagswahl: Landeswahlleiter gibt Ratschläge bei Ausnahmefällen

22. Februar 2025 , 09:51 Uhr

Kurz vor der Bundestagswahl geben die Landeswahlleiter noch einmal Tipps – zum Beispiel was bei einer plötzlichen Erkrankung zu tun ist. In solchen nachgewiesenen Ausnahmefällen können Wahlscheine sogar noch morgen (So 23.02.) bis 15 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden – dafür braucht eine Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht. Entscheidend ist auch hier – wie bei der Briefwahl – dass die Unterlagen mit dem Stimmzettel bis morgen 18 Uhr abgegeben werden. Wer die Briefwahl beantragt hat, aber morgen doch an der Urne wählen will, muss den gültigen Wahlschein beim Wahlvorstand abgeben. Die Wahllokale sind morgen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gleich im Anschluss starten wir von Radio Plassenburg mit unserer Sondersendung „Wahl Spezial“ mit Informationen rund um die Wahl – auch aus regionaler Sicht.

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