Arbeitszeit Lehrkräfte

Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit

17. September 2026 , 14:49 Uhr

Wie viel Mehrarbeit steckt im Lehreralltag? Ein Grundschulrektor kämpft um Entschädigung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte für Lehrkräfte deutschlandweit entscheidend werden.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sich mit der Erfassung und dem Ausgleich von Mehrarbeit von Lehrkräften beschäftigt. Konkret soll geklärt werden, ob der Dienstherr empirische Untersuchungen zum Umfang der erbrachten Arbeitszeit anstellen muss, um eine Überschreitung der Wochenarbeitszeit zu vermeiden. Die Entscheidung sollte noch am Donnerstag verkündet werden.

Konkret geht es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem mittlerweile pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nun über die Revision des Landes Niedersachsen, das dagegen Beschwerde eingereicht hatte.

Der Rektor hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Die Mehrarbeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche erkannte das OVG als strukturell an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte.

Streitfrage: Wurde die Mehrarbeit vom Dienstherrn angeordnet?

Bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig fokussierte sich der 2. Senat vor allem auf die Frage, ob diese Mehrarbeit vom Dienstherrn herangezogen, also angeordnet wurde. Das Land Niedersachen verneinte dies. Dienstleistungen über die Arbeitszeit hinaus seien niemals angeordnet worden, dies sei auch nicht erforderlich gewesen, betonte der Prozessvertreter des Landes Niedersachsen.

Dem widersprach die Klägerseite. Der Dienstherr habe dem Schulleiter immer weitere Aufgaben aufgebürdet, die in der normalen Arbeitszeit nicht zu schaffen gewesen seien, sagte der Rechtsanwalt des ehemaligen Schulleiters. Und da ein Beamter zur Erfüllung seiner Arbeit verpflichtet sei, komme dies einer Heranziehung gleich.

Entscheidung hat bundesweite Tragweite – App hilft bei Erfassung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird von den rund 160.000 Lehrkräften in Deutschland, die in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) vertreten sind, mit Spannung erwartet, betonte GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern am Rande der Verhandlung. Dabei gehe es uns nicht um Freizeit- oder finanziellen Ausgleich. «Es geht um die Gesundheit der Lehrkräfte und um mehr Zeit im Unterricht für jedes Kind.» Die meisten Lehrkräfte beklagten einen Mangel an pädagogischer Arbeit.

Auch wenn gesetzlich die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit beim Arbeitgeber liegt, habe zahlreiche Landesverbände der GEW ihren Mitgliedern eine App zur Ermittlung der Arbeitszeit an die Hand gelegt. Unter anderem in Hessen, Berlin und Baden-Württemberg dokumentieren dort bereits tausende Lehrerinnen und Lehrer die Arbeitszeit. 

In Sachsen hatte das Kultusministerin vor einigen Jahren eine eigene Studie erhoben. Demnach leisteten rund die Hälfte aller Lehrkräfte jedes Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von acht Stunden pro Woche. Rund 17 Prozent der Schulleitungen arbeiteten durchschnittlich über alle Schulwochen mehr als 48 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeit von Lehrkräften müsse erfasst werden, es gehe nur noch um das Wie, sagte Burkhard Naumann, GEW-Vorsitzender in Sachsen. «Eine einfache Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen genügt. Deshalb schlagen wir die Einführung eines einfachen, freiwilligen Modells vor.»

Quelle: dpa

Bildung Deutschland Niedersachsen Prozess (Gericht) Sachsen

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