Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern. Darauf macht der Landkreis Lichtenfels aufmerksam. Konkret können Mieter demnach bei der Heizkostenabrechnung einen Anteil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Je schlechter der energetische Zustand des Hauses, desto höher der Vermieter-Anteil. Bei Gebäuden mit Zentralheizung bekommt der Vermieter die Abrechnung in der Regel direkt vom Versorger, dort steht bereits die Höhe der CO2-Emissionen. Wer einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger hat, sollte sich selbst um die Rückzahlung kümmern. Nach Erhalt der Heizkostenabrechnung haben sie dafür ein halbes Jahr Zeit. Nähere Infos und einen CO2-Rechner gibt es auf der Website der
Verbraucherzentrale Bayern.