Rückführungen

Deutschland schiebt 32 Männer nach Afghanistan ab

16. Juni 2026 , 15:08 Uhr

Erneut startet von Leipzig/Halle ein Abschiebeflug nach Kabul. An Bord sind etliche Straftäter. Grundlage für die Rückführung ist eine Vereinbarung mit den islamistischen Taliban.

Deutschland hat 32 Afghanen per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage mit. Unter den ausgewiesenen Männern waren Straftäter, die unter anderem wegen Vergewaltigung, Tötungsdelikten, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Drogenhandels und räuberischer Erpressung verurteilt worden waren. Die Ausreisepflichtigen kamen aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie aus dem Verantwortungsbereich der Bundespolizei. 

Die Maschine startete nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Nacht vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach Angaben eines dpa-Reporters vor Ort versammelten sich im Terminal rund 35 Gegner der Abschiebung zu einer Mahnwache.

Grundlage ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglicht.

Erster Abschiebeflug 2024

Kürzlich war eine ursprünglich für Ende Mai vorbereitete Sammelabschiebung von ausreisepflichtigen Männern nach Afghanistan abgesagt worden, weil die Taliban-Machthaber nicht kooperierten. Nach dpa-Informationen wurde der Flug abgesagt, nachdem sich die militant-islamistischen de-facto-Herrscher in Kabul unzufrieden gezeigt hatten über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amts. Die Taliban sind vor allem daran interessiert, mehr Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden. 

Mehr als ein Dutzend der Männer, die in der Nacht ausgeflogen wurden, kamen aus Bayern. «Ich begrüße es sehr, dass wir heute insgesamt 14 schwere Straftäter aus Bayern erfolgreich nach Afghanistan abschieben konnten», sagte der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann (CSU). 

Im August 2024 waren erstmals seit der Machtübernahme durch die Taliban drei Jahre zuvor 28 männliche Straftäter mit Hilfe von Katar von Leipzig nach Kabul abgeschoben. Inzwischen gibt es auch wieder von Deutschland selbst organisierte Abschiebungen nach Afghanistan – sowohl Einzelabschiebungen per Linienflug als auch Sammelcharter. 

Kritik an Absprachen mit Machthabern in Kabul 

Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen deren Menschenrechtsverletzungen – insbesondere was Frauen betrifft – nicht anerkennt, gleichzeitig aber, um Abschiebungen zu ermöglichen, praktische Zugeständnisse macht. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an der zuvor ausschließlich Diplomaten gearbeitet hatten, die noch von der Vorgängerregierung dorthin entsandt worden waren. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im November erklärt: «Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben.» Das bedeutet aber nicht, dass sich die Abschiebungen auch perspektivisch ausschließlich auf diese beiden Gruppen beschränkt sein werden. 

Grüne fragen nach etwaigen Zugeständnissen an die Taliban

«Die ursprüngliche Absage dieses Abschiebeflugs hat gezeigt, wie erpressbar sich Deutschland durch Dobrindts Zusammenarbeit mit den Taliban bereits gemacht hat», sagt die Grünen-Migrationsexpertin, Filiz Polat. Da der Flug nun doch stattgefunden habe, stelle sich die Frage, welchen Forderungen der Taliban sich die Bundesregierung gebeugt habe, um die Abschiebung zu ermöglichen. «Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig», findet die Bundestagsabgeordnete. 

Die Linken-Politikerin Clara Bünger sagte, Bund und Länder hätten menschenrechtliche Bedenken offensichtlich «vollends über Bord geworfen». Mit Blick auf die Taliban sagte sie, um die Zahl der Abschiebungen in die Höhe zu treiben, sei den verantwortlichen Politikern scheinbar fast jedes Mittel recht.

Quelle: dpa

 

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