Ab sofort können bayerische Sportvereine einen Energiezuschuss vom Freistaat bekommen. Darauf macht der BLSV jetzt aufmerksam. Das gilt für alle Vereine, die für dieses Jahr eine Vereinspauschale beantragt haben. Der einmalige Zuschuss ist dabei die Differenz zwischen den tatsächlichen Energiekosten der Referenzjahre 2021 bis 2023. Die maximal geförderte Summe liegt pro Verein bei 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale für dieses Jahr. Dabei sind nicht nur die Ausgaben für die Sportstätten, sondern auch für angrenzende zum Sportbetrieb gehörige Gebäude, wie zum Beispiel Umkleiden oder auch Vereinsgaststätten, förderfähig. Die Frist für den Antrag endet am 15. Mai. Weitere Infos für alle Sportvereine aus dem Kulmbacher Land gibt es hier.