Migration

Enormer Anstieg von Asylklagen in Bayern

17. Dezember 2025 , 04:00 Uhr

Viele Asylbewerber warten mehr als ein halbes Jahr, bis entschieden ist, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Wer gegen diese Entscheidung klagt, muss noch mehr Geduld haben.

Die Zahl der Asylklagen vor Verwaltungsgerichten in Bayern ist binnen Jahresfrist um mehr als 50 Prozent auf etwa 31.400 gestiegen (Stand 30. November 2025). 2024 gingen bei den Gerichten im Freistaat um die 20.500 Asylklagen ein, im Jahr davor waren es 14.100 neue Verfahren und 2022 fast 12.000, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mitteilte.

«Nach dem Peak im Jahr 2017 mit über 56.000 neuen Asylverfahren und einem Absinken im Jahr 2021 auf nur noch 11.500 Verfahren sind die Eingangszahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen», sagte ein VGH-Sprecher in München. 

Bundesamt arbeitet schneller

Die Verwaltungsgerichte haben auch deshalb wieder mit wachsenden Fallzahlen zu kämpfen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Bescheide verschickt. Setzt sich ein Migrant gegen einen Bamf-Bescheid juristisch zur Wehr, weil er beispielsweise als Asylbewerber abgelehnt wurde, landet der Fall an einem Verwaltungsgericht. 

Im Schnitt dauerte es im vergangenen Jahr 8,7 Monate, bis das Bamf über einen Asylantrag entschieden hatte – so lange wie seit 2017 nicht mehr. Damals vergingen von der Antragstellung bis zum Bescheid 10,7 Monate. 2023 warteten die Antragsteller durchschnittlich 6,8 Monate auf eine Entscheidung. 

Rund 20.900 Asylverfahren noch anhängig 

Bis Hauptsacheverfahren im Asylbereich an Verwaltungsgerichten in Bayern erledigt sind, dauert es laut VGH im Schnitt 8,6 Monate. «Die Erledigungslaufzeit ist die Zeit, die im Durchschnitt zwischen dem Eingang des Verfahrens bei Gericht und der Entscheidung oder sonstigen Verfahrensbeendigung vergeht», erklärte der VGH-Sprecher. 

Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt läge die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit damit im oberen Drittel – allerdings noch deutlich entfernt vom gesteckten Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 von höchstens sechs Monaten. 

Konkret hieß es damals, Asyl- und Klageverfahren für Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent sollten binnen drei Monaten abgeschlossen sein. In allen anderen Fällen sollten die behördlichen sowie erstinstanzlichen Asylverfahren nach sechs Monaten beendet sein. Dieses Ziel wurde von den meisten Bundesländern 2024 nicht erreicht.

Altverfahren bremsen

«Die Verfahrenslaufzeiten werden durch viele Faktoren beeinflusst», sagte der VGH-Sprecher, etwa durch die Zahl der Flüchtlinge, die dem Freistaat im bundesweiten Verteilungsverfahren zugeteilt werden. Auch die Zahl der abzuarbeitenden Altverfahren spiele eine Rolle. 

Zum Stichtag 30. November 2025 seien bei den bayerischen Verwaltungsgerichten noch rund 20.900 Asylverfahren anhängig gewesen. Von Jahresbeginn bis Ende November seien allerdings auch um die 22.100 Verfahren erledigt worden, das heißt durch Urteil oder Beschluss beendet.

Bayern bündelt Verfahren aus bestimmten Herkunftsstaaten

Seit September 2024 sind die Asylverfahren für ausgewählte Herkunftsstaaten bei einzelnen bayerischen Verwaltungsgerichten konzentriert. Das jeweilige Gericht ist dann bayernweit für solche Asylverfahren zuständig. Die Spezialisierung beschleunigt die Bearbeitung der Verfahren. 

So werden Streitigkeiten nach dem Asylgesetz mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria bayernweit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt, für Betroffene aus Jordanien und Peru ist im Freistaat das Verwaltungsgericht Bayreuth zuständig. 

Die Herkunftsstaaten Angola, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda sind nach Angaben des Innenministeriums dem Verwaltungsgericht Regensburg zugeordnet. Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt die Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei, für die zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach zuständig war. Bei den Verwaltungsgerichten in München und Ansbach sollen nach derzeitigen Plänen im Jahr 2026 Verfahren aus weiteren Herkunftsstaaten konzentriert werden.

Wissen wird örtlich konzentriert

Die Konzentration von Asylklageverfahren aus bestimmten Herkunftsländern hat sich nach VGH-Erkenntnis bewährt. Durch das neue System könnten viele ähnlich gelagerte Fälle gebündelt bearbeitet werden. 

«Im Asylstreitverfahren müssen sich die zuständigen Richterinnen und Richter für die Entscheidungsfindung immer in die Lage und die konkreten Gefährdungssituationen im Herkunftsland einarbeiten», erklärte der VGH-Sprecher. «Gerade, wenn Herkunftsländer mit geringerem Verfahrensaufkommen zentralisiert bearbeitet werden können, kann Wissen in mehreren Verfahren wiederverwendet werden.»

Quelle: dpa

 

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