Es wird kein Volksbegehren für ein neues Radgesetz geben. Das hat der bayerische Verfassungsgerichtshof am Vormittag entschieden. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit seien nicht gegeben, so die Begründung. Einige der geforderten Regelungen würden in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen. Mehrere Organisationen, darunter der ADFC hatten mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt – vier mal so viele wie eigentlich nötig. Jürgen Tesarzcyk vom Kulmbacher ADFC:
Jürgen Tesarczyk
„Enttäuschung ist natürlich da, wir haben ein Jahr lang viel dafür gearbeitet. Der einzige Trost ist, dass durch unsere Bemühungen die CSU und die FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf für ein Radgesetz in den Landtag einbringen.“
Die Initiative will jetzt den Gesetzentwurf für ein neues Radgesetz von CSU und Freien Wählern begleiten und hat Nachbesserungen gefordert. Er sei noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.