Der Landkreis Kulmbach erstattet Schülern ab Jahrgangsstufe 11 Fahrtkosten, wenn diese eine Familienbelastungsgrenze von 490 Euro übersteigen. Schüler, die an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen sind, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Schule, die ihnen im Schuljahr 2022/23 entstanden sind.
Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrtkostenerstattung spätestens bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Kulmbach eingereicht werden müssen.