Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach: laut Landratsamt sind noch keine Maßnahmen erforderlich

17. März 2026 , 15:06 Uhr

Im Landkreis Kulmbach hat es den ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe seit fünf Jahren gegeben. Wie das Kulmbacher Landratsamt mitteilt, hat das Friedrich-Löffler-Institut das Virus bei einem toten Kormoran nachgewiesen. Das Tier wurde zwischen Langenstadt und Hörlinreuth gefunden. Wegen dieses Einzelfalls seien keine weiteren Maßnahmen erforderlich, heißt es. Allerdings empfiehlt das Veterinäramt den Geflügelhaltern auf Schutzmaßnahmen zu achten. Insbesondere sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden werden. Der Erreger könne auch über verunreinigtes Futter, Wasser, Einstreu, Geräte, Fahrzeuge oder Schuhe eingetragen werden. Deswegen rät das Veterinäramt Schutzkleidung nach Gebrauch zu reinigen oder zu entsorgen, Geräte zu säubern und zu desinfizieren sowie eine konsequente Bekämpfung von Schädlingen, vor allem Nager.

Sollte es doch zu einem Ausbruch kommen, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden. Für die Bevölkerung bestehe nach Einschätzung des RKI nur ein geringes Gesundheitsrisiko. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht festgestellt. Dennoch sollten tote Wildvögel nicht angefasst werden. Auch Haustiere sollte keinen Kontakt zu toten Vögeln haben. Der Fund von verendeten Wildvögeln sollte dem Veterinäramt gemeldet werden.  Besonders relevant sind Funde von Arten wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Fasane oder Greifvögel. Meldungen nimmt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 09221/707-707 entgegen.

Weitere Informationen sowie Merkblätter zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest

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