Verteidigung

EU testet Beistandsklausel für Fall eines Angriffs

05. Mai 2026 , 01:54 Uhr

US-Präsident Donald Trump erschüttert das Vertrauen in die Nato. Die EU will deswegen ihre eigene Beistandsklausel stärken - und hat dafür jetzt eine Übung abgehalten.

In Vorbereitung auf den möglichen Fall eines großangelegten hybriden Angriffs haben Vertreter der EU-Staaten die Aktivierung der Beistandsklausel aus dem Vertrag über die Europäische Union durchgespielt. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Diplomaten erfuhr, waren an der Krisenübung an diesem Montag die für Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten sowie Experten der europäischen Institutionen beteiligt. Die Ergebnisse sollen auch dazu dienen, einen Plan zur Stärkung der Beistandsklausel der EU vorzubereiten.

Zum Verlauf der Übung gab es aus Geheimhaltungsgründen zunächst keine detaillierten Informationen. Bestätigt wurde lediglich, dass anhand eines fiktiven, aber realistischen Szenarios geprüft worden sei, ob die Krisenreaktion und die Koordination bei hybriden Angriffen funktionieren würden. Unter solchen Angriffen werden beispielsweise Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge und Sabotageakte verstanden.

EU will unabhängiger von USA werden

Die Planungen für eine Stärkung der EU-Beistandsklausel laufen in der EU bereits seit längerem. Dafür geworben hatte auch Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Hintergrund sind Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen und dabei vor allem auf Fälle vorzubereiten, in denen die Nato beispielsweise wegen eines Vetos der US-Regierung nicht tätig werden könnte.

Zudem sind nach Angaben von Diplomaten auch Szenarien denkbar, in denen die EU zusätzlich und ergänzend zur Nato eingreifen könnte. Möglich wäre etwa, dass sie im Fall eines Angriffs zusätzlich mit handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen Druck auf Gegner ausübt.

Beistandsklausel wurde erst einmal aktiviert

Die Beistandsklausel der EU besagt, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden.

Artikel 42.7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal aktiviert – nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.

Quelle: dpa

 

Diplomatie EU Europa International Militär Nato Verteidigung

Das könnte Dich auch interessieren

24.04.2026 Nach Abwahl Orbans: Russland drohen schärfere EU-Sanktionen Ungarns Regierungschef Viktor Orban stand bei Russland-Sanktionen jahrelang auf der Bremse. Nach seiner Abwahl könnten nun Tabus fallen. 23.04.2026 Nato will bei Aufklärung nicht mehr auf US-Flugzeuge setzen Noch vor einem Jahr galt es als sicher, dass der US-Hersteller Boeing neue Awacs-Aufklärungsflugzeuge für die Nato bauen darf. Nun soll der Milliardenauftrag anderswohin gehen. 09.04.2026 Trump ermahnt Nato-Verbündete: «Erinnert euch an Grönland» Der US-Präsident ärgert sich über die Nato. Nun legt er nach. Es klingt wie eine Drohung: Will Trump den Streit um das strategisch bedeutende Grönland neu entfachen? 24.04.2026 Merz will Iran Lockangebot machen - EU-Spitzen skeptisch Nach der Abwahl von Viktor Orban hat die EU ein großes Problem weniger. Doch wegen der Auswirkungen des Iran-Kriegs herrscht bei einem Gipfel dennoch Krisenstimmung. Kann ein Lockangebot helfen?