Wenn die Kinder jeden Tag mit Bus oder Zug in die Schule fahren, dann gehts für die Eltern gleich um ein paar Hundert Euro. Einen Teil des Geldes kann man sich im Kulmbacher Land erstatten lassen, weil der Landkreis, wie viele andere Kommunen auch, die Fahrtkosten rückerstattet.
Der Landkreis Kulmbach macht heute darauf aufmerksam, dass man diese Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 23/24 noch bis 31. Oktober beantragen kann. Was mehr als 320 Euro Fahrtkosten pro Kind waren, bekommt man auf die Art zurück, bei Familien liegt die Belastungsgrenze bei 490 Euro.
Anspruch haben nicht nur Gymnasiasten und Realschüler, sondern auch Wirtschafts-, und Berufsschüler, und Schüler der FOS, BOS und Schüler mit Teilzeitunterricht an Berufsschulen.