Wer im vergangenen Schuljahr für den Schulweg auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen war, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten zurückholen. Das Landratsamt Lichtenfels erinnert jetzt an die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/2026. Anspruch haben unter anderem Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen sowie an Fach- und Berufsoberschulen. Auch Berufsschüler im Teilzeitunterricht können die Erstattung beantragen. Wichtig: Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober beim Landratsamt Lichtenfels eingegangen sein. Erstattet werden die Kosten, die über den Eigenanteil von 320 Euro hinausgehen. Für Familien mit drei oder mehr Kindern oder bei bestimmten Sozialleistungen entfällt dieser Eigenanteil.