Damit die Müllabfuhr pünktlich, sicher und reibungslos die Tonnen leert, müssen die Müllautos überall frei durchfahren können. Darauf weist die Abfallberatung im Landratsamt Kulmbach hin. Das so genannte Lichtraumprofil muss dabei eingehalten werden. Das sei sogar gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle Grundstückseigentümer.
Überhängende Äste, zugewachsene Hecken oder versperrte Wege behindern Müllfahrzeuge, gefährden Personal und führen zu unnötigen Verzögerungen. Die Folge: Im schlimmsten Fall wird die Tonne nicht geleert. Deswegen müsse über Straßen 4,50 Meter frei sein, über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter. Und von der Fahrbahnkante müsse ein seitlicher Abstand von 75 Zentimetern eingehalten werden. Das gilt für öffentliche Wege ebenso wie für private Zufahrten, wenn dort Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden, so der Kulmbacher Abfallberater Detlev Zenk.
Grundstückseigentümer sollten also ihre Grundstücke immer mal überprüfen und überhängendes Grün rechtzeitig zurückschneiden.