Im Fall der ermordeten 10-jährigen Lena in einem Kinderheim in Wunsiedel gibt es eine Strafanzeige wegen Pflichtverletzungen durch Aufsichtsbehörden. Das hat die Staatsanwaltschaft Hof dem Nordbayerischen Kurier bestätig. Bedeutet, es soll geprüft werden, ob im Jugendamt, im Kinderheim, beim Familiengericht oder auch im Bezirkskrankenhaus Fehler gemacht wurden, was das zehnjährigen Mädchen angeht oder auch einen der beiden Tatverdächtigen, einen 11-jährigen Jungen.
Laut Staatsanwaltschaft werden diese Aspekte sowieso geprüft. Die Bildzeitung hatte berichtet, der 11-jährige Junge sei im Bezirkskrankenhaus untergebracht gewesen und gelte als besonders gewalttätig und aggressiv.
Zum Stand der Ermittlungen der Sonderkommission gibt die Polizei keine weiteren Details heraus.