Die von der CSU forcierte Hymnenpflicht an bayerischen Schulen kommt – aber erst vom kommenden Schuljahr an. Bei Abschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor.
Damit gibt es im Vergleich zu den bisherigen CSU-Vorstellungen gewisse Anpassungen. Denn die CSU hatte eigentlich alle drei Hymnen – National-, Europa- und Bayernhymne – für Schulabschlussfeiern vorschreiben wollen. Und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eigentlich auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschrift schon zu diesem Schuljahresende gedrungen.
«Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden», heißt es nun in dem Schreiben des Ministeriums.
«Im engen Austausch mit der Schulfamilie haben wir gemeinsam ein Konzept entwickelt, bei dem im Vordergrund steht, dass sich die jungen Leute mit den Werten unserer Gesellschaft verbunden fühlen und Zusammenhalt erleben können», sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). «Dabei geht es um Respekt, Solidarität und ein positives Wir-Gefühl.» In Dialogrunden sei deutlich geworden, dass das Spielen der Hymne bei offiziellen Veranstaltungen wie Abschlussfeiern immer als sehr bereichernd wahrgenommen werde, betonte sie. Man mache die Hymnen in der Schule jetzt noch ein Stück weit präsenter.
Manches bleibt dabei den Schulen überlassen. Ob die Hymnen beispielsweise vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liegt «im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule». Eine «Mitsingpflicht» bestehe nicht. Aber das Ministerium mahnt: «Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden.»
Damit setzt das Kultusministerium einen Vorstoß der CSU um, der auf dem Parteitag im vergangenen Dezember seinen Ausgang genommen hatte. Die Junge Union (JU) hatte damals einen Antrag eingebracht und dafür eine Mehrheit der Parteitagsdelegierten bekommen, in dem es hieß, die CSU-Abgeordneten in Bund und Land sollten sich «für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen» einsetzen.
Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen rasch umzusetzen. Möglichst schon zum Schuljahresende sollten die Hymnen gespielt oder gesungen werden, sagte er auf der CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz.
Der CSU-Vorstoß hatte für Wirbel gesorgt, neben einiger Zustimmung gab es auch viel Kritik – und Spott: Beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg lästerte der Kabarettist Stephan Zinner über die CSU-Initiative, man solle doch bitte nicht «so einen plakativen Schmarrn» verlangen.
Der Staatsregierung ist es aber ernst, wie auch das Schreiben des Ministeriums zeigt. Da wird zum besonderen Ärger der Gewerkschaft GEW sogar auf das Strafgesetzbuch verwiesen. «Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten», mahnt das Ministerium. «Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches», kritisierte GEW-Vize Markus Weinberger.
Die GEW erneuerte auch ihre grundsätzliche Kritik an dem CSU-Vorstoß. «Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangspflichten her», sagte die Landesvorsitzende Martina Borgendale. Viel wichtiger seien zukunftsfähige Konzepte, wie man in diesen Zeiten eine Demokratiestärkung und eine Bildung für alle gerecht umsetzen könne.
Das Kultusministerium betont in dem Schreiben an die Schulen selbst, bereits jetzt seien die genannten Hymnen fest in den bayerischen Lehrplänen verankert. Ob im Musikunterricht der Grundschule oder im Rahmen einer analytischen oder kreativen Beschäftigung im Unterricht an weiterführenden Schulen, bei fachübergreifenden Projekten oder in der Verfassungsviertelstunde: Es gebe viele Möglichkeiten und Anlässe, damit sich Schülerinnen und Schüler mit den Hymnen und ihren Werten aktiv auseinandersetzen können. «Das trägt zur Persönlichkeitsbildung bei und fördert die Identität und den Zusammenhalt in unserem Land.» Vom Schuljahr 2026/2027 an solle es aber eine noch stärkere Auseinandersetzung mit allen drei Hymnen und ihren zugrundeliegenden Werten geben.
Andererseits sollen auch besonders kreative Umsetzungs- und Präsentationsideen zum Umgang mit dem Thema Hymne gesammelt werden. «Festival der Ideen» nennt das das Kultusministerium. Schulen, die das Thema sowohl bei der Abschlussfeier als auch im Unterricht und im Schulleben besonders gelungen umsetzen, sollen eine Auszeichnung erhalten.
Quelle: dpa