Wer im Sommer einen Ferienjob haben will, der sucht am besten jetzt. Timo Schneider, Vorsitzender des DGB-Kreisverbands Kulmbach, appelliert an Arbeitgeber und Eltern. Der erste Kontakt mit dem Arbeitsmarkt sollte fair, im Rahmen der Gesetze und unter dem Schutz der Gesundheit ablaufen.
Damit der Ferienjob für den Nachwuchs nicht zur Frustfalle wird, erinnert der DGB Kulmbach an die gesetzlichen Spielregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
• Kein Job ohne schriftlichen Vertrag.
• Gefährliche Arbeiten sind tabu: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine schweren körperlichen oder gefährlichen Tätigkeiten ausüben.
• Strikte Arbeitszeitgrenzen:
13- bis 14-Jährige dürfen nur mit Erlaubnis der Eltern arbeiten – maximal 2 Stunden täglich (in der Landwirtschaft 3 Stunden) zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
15- bis 17-Jährige dürfen höchstens vier Wochen im Kalenderjahr in den Ferien jobben. Erlaubt sind maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. (Ausnahme ab 16 Jahren: in Gaststätten bis 22:00 Uhr).
Schneider erinnert außerdem an die Pausenpflicht, faire Bezahlung und Mindestlohn für volljährige Ferienjobber und gute Tarifregelungen für Minderjährige.