Zur gesetzlichen Sterbehilfe in Deutschland gibt es keine Entscheidung. Der Bundestag hat gestern (Do) beide Vorschläge abgelehnt, die zur Debatte gestanden waren: dass Sterbehilfe grundsätzlich erlaubt sein soll und der Vorschlag, dass Sterbehilfe mit Ausnahmen strafbar ist. In einem Statement positioniert sich die Kulmbach-Lichtenfelser Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner. Sie hat für den Gesetzentwurf abgestimmt, dass Sterbehilfe mit Ausnahmen strafbar ist. Ihre Entscheidung begründet sie mit der Sorge, dass der assistierte Suizid zu einer gesellschaftlich akzeptierten Alternative werden könnte. Ihrer Meinung nach bestehe in der Pflege grundsätzlich Handlungsbedarf. Es müsse alles dafür getan werden, den Menschen eine gute Versorgung und ein Sicherheitsnetz bieten zu können. Und einen Rahmen zu schaffen, der das Leben bis zum Ende lebenswert macht. Menschen sollten sich nicht als Ausweg und weil sie niemandem zur Last fallen wollen, gegen das Leben entscheiden, so Zeulner.