Der Christstollen ist doch kein To-Go-Snack. Das Umweltbundesamt hatte das Weihnachtsgebäck ursprünglich in seinem sogenannten Einwegkunststofffondsgesetz so eingestuft. Auf Speisen und Getränke, die in Einwegkunststoff verpackt werden, muss demnach eine Verpackungsabgabe gezahlt werden. In Folie eingepackter Christstollen gehörte dazu. Bäcker Sebastian Groß vom Grünwehrbeck:
Das hätte bedeutet, dass im Endeffekt der Stollen noch teurer geworden wäre. Und da hätte keiner was von gehabt. Wir müssen den Preis weitergeben oder eben oben drauf schlagen. Macht halt die Lebensmittel noch teurer. Und das muss nicht sein, finde ich. Wenn man mit einer Plastiksteuer anfangen will, dann muss man irgendwo anders ansetzen.
Nach Protest der Bäcker, hatte das Umweltbundesamt seine Regelung geändert. Die Idee hinter der Verpackungsabgabe: Hersteller die Einwegkunststoff auf den Markt bringen, sollen sich auch an den Kosten beteiligen. Das Geld geht an kommunale Reinigungsfirmen.