Kriminalstatistik

Knapp 150 Menschen mit elektronischer Fußfessel überwacht

23. Juli 2026 , 04:00 Uhr

Ende Juni wurden genau 147 Menschen in Deutschland elektronisch überwacht - meist nach einer Straftat. Was hinter den Zahlen steckt und wie oft die Polizei vergangenes Jahr eingreifen musste.

147 Menschen sind Ende Juni in Deutschland mit einer elektronischen Fußfessel überwacht worden. Diese Zahl nannte das hessische Justizministerium auf Anfrage für den Stichtag 30. Juni. 128 davon waren verurteilte Straftäter, die die Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht trugen – dies geschieht bei besonderer Rückfallgefahr. Zuvor hatte die Zeitung «Die Welt» berichtet.

In Südhessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder angesiedelt, die bundesweit für die Überwachung von Menschen mit elektronischen Fußfesseln zuständig ist.

Ein Fall aufgrund des Aufenthaltsgesetzes

18 der 147 Menschen trugen die Fußfessel auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder, wie das hessische Ministerium mitteilte. Die Maßnahme wird zur vorbeugenden Gefahrenabwehr angeordnet, also präventiv, um Taten zu verhindern. Eine Person trug den Angaben zufolge eine elektronische Fußfessel aufgrund des Aufenthaltsgesetzes; ausreisepflichtige Ausländer können so überwacht werden. 

Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes kann ein Gericht künftig auch Täter häuslicher Gewalt oder Stalker zum Tragen der Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen.

Darüber, wie viele Verstöße gegen Auflagen mittels der Fußfesseln festgestellt werden, wird nach Angaben des Ministeriums keine länderübergreifende Statistik geführt. 

Mehr als 25.000 Meldungen bearbeitet

Im Jahr 2025 seien knapp 25.700 Meldungen von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) bearbeitet worden. «Dazu gehören insbesondere Meldungen, die einen möglichen Verstoß gegen räumliche Vorgaben erkennen lassen, sowie Meldungen über den Ladezustand oder einen möglichen Ausfall der Geräte und über mögliche Manipulationen an der Fußfessel», erklärte ein Ministeriumssprecher. 

Die GÜL bewerte diese Meldungen in jedem Einzelfall und veranlasse die erforderlichen weiteren Schritte. Dazu könnten telefonische Kontaktaufnahmen mit der überwachten oder der zu schützenden Person, den beteiligten Stellen oder der Polizei gehören. Bei 1,5 Prozent der im Jahr 2025 fachlich bearbeiteten Ereignismeldungen sei ein Polizeieinsatz erforderlich gewesen.

Quelle: dpa

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