Tierschutzverstoß

Lamm ohne Betäubung geschlachtet

07. April 2026 , 13:05 Uhr

Zwei Männer schächten mutmaßlich ein Lamm, Zeugen alarmieren die Polizei. Jetzt wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

Wegen der illegalen Schlachtung eines Lammes ermittelt die Polizei gegen zwei Männer in der Oberpfalz. Zeugen hatten den Beamten mitgeteilt, dass in Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) mutmaßlich ein Tier geschächtet wird. Vor Ort stellte die Polizei nach eigenen Angaben ein geköpftes Lamm fest.

Zweites Tier untergebracht

Ein zweites, noch lebendes Lamm, war mit einer Schnur an einen Zaun gebunden. Zwei Männer hätten angegeben, das Lamm ohne Betäubung geschlachtet zu haben. Ersten Ermittlungen zufolge sei keine Genehmigung vorgelegen. Gegen die 40 und 57 Jahre alten Männer wird nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Das zweite Lamm sei auf einem geeigneten Hof untergebracht worden, teilte die Polizei weiter mit. Der Vorfall ereignete sich demnach am Samstagabend.

Wann ist das Schächten in Deutschland erlaubt?

Nach dem Tierschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, ein warmblütiges Tier ohne Betäubung zu schlachten. Für das Schächten – rituelles Schlachten ohne Betäubung – kann eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern die Regeln der Religionsgemeinschaft das Schächten zwingend vorschreiben.

Quelle: dpa

Bayern Kriminalität OBERPFALZ Tier

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