Nach Beschwerde

Maddie-Verdächtiger darf Deutschland wieder verlassen

10. November 2025 , 13:59 Uhr

Der im Fall der verschwundenen Madeleine McCann Verdächtige ist auf freiem Fuß. Nun darf der Mann auch ins Ausland reisen. Welche Auflagen weiterhin für ihn gelten.

Der auch im Fall Maddie Verdächtige darf Deutschland wieder verlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat eine Regelung aufgehoben, die den Mann zu einem Wohnsitz im Inland verpflichtete, wie eine Sprecherin mitteilte. Weitere Auflagen, die er nach dem Absitzen einer Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung erhalten hat, bleiben aber bestehen. So muss der Deutsche weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und sich bei der Führungsaufsicht melden.

Das zuständige Landgericht Hildesheim muss nun neu über die Wohn- und Aufenthaltsregelungen für den Mann entscheiden, wie das Gericht in Celle mitteilte. Laut dem Oberlandesgericht sei etwa ein zeitweiliges Ausreiseverbot «zur Regelung technischer Angelegenheiten» oder ein Aufenthaltsverbot in bestimmten Regionen denkbar. Zuvor hatte der Verteidiger eine Beschwerde gegen die Auflagen für seinen Mandanten eingelegt.

Für den Mann gilt nun kein Ausreiseverbot mehr, er darf Deutschland verlassen. Innerhalb Europas dürfe er sich nun frei bewegen, sagte die OLG-Sprecherin. Das sei schließlich mit dem Personalausweis möglich. In einer Mittelung des Oberlandesgerichtes wurde zudem erklärt, dass die Führungsaufsicht bei der Wiedereingliederung von Straftätern helfen und Rückfälle verhindern soll. Grundsätzlich sei das auch möglich, wenn sich ein Betroffener im Ausland aufhält. 

Verdächtig im Fall «Maddie»

Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der vermissten Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex. Die Unschuldsvermutung gilt.

Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.

Quelle: dpa

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