Erneuerbare Energien

Mehr Klagen zu Windkraft bei Bayerns Verwaltungsgerichten

08. Juli 2026 , 15:21 Uhr

Artenschutz und Umweltprüfung: Die Justiz muss sich immer öfter mit geplanten Windrädern beschäftigen, seitdem eine umstrittene Landesregelung vom Tisch ist.

Nach der Aufhebung der umstrittenen 10H-Regel sind die Verwaltungsgerichte in Bayern immer häufiger mit Klagen um Windkraftanlagen konfrontiert. Es gebe mittlerweile eine relativ große Zahl solcher Verfahren, sagte die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), Andrea Breit, aus Anlass der Jahrestagung der Verwaltungsgerichte in Augsburg. «Und es werden immer noch mehr.»

Der VGH habe darauf reagiert, indem ein zweiter Senat nun für dieses Thema ebenfalls zuständig sei. Bislang seien diese Fälle nur von einem Senat behandelt worden. Es gehe bei diesen Klagen um komplizierte Rechtsfragen wie Artenschutz oder Umweltverträglichkeitsprüfungen. «Damit solche Verfahren nicht ewig dauern, muss man sie auf mehrere Schultern verteilen», sagte Breit.

Fischzüchter klagt gegen Windräder bei seinen Teichen

Aktuell liegt beim VGH ein Verfahren, bei dem der Inhaber einer Fischzucht in der Oberpfalz gegen zwei Windräder klagt. Er befürchtet, dass durch den Bau des Windparks die Quellen, die seine Teiche speisen, beeinträchtigt werden und Grundwasser verschmutzt wird. In einem anderen Fall beim VGH klagt eine Betreibergesellschaft gegen behördliche Auflagen bei den Bauarbeiten für vier Windkraftanlagen, da dadurch Mehrkosten verursacht würden.

Die sogenannte 10H-Regel wurde 2014 in Bayern eingeführt. Sie schrieb vor, dass der Abstand eines Windrades zu Wohnhäusern mindestens dem Zehnfachen der Höhe der Windanlage entsprechen musste. Faktisch führte die Vorschrift dazu, dass kaum Windräder in Bayern gebaut wurden. Im Jahr 2022 wurde die Vorgabe gelockert, seitdem gibt es spürbar mehr Projekte.

Weniger Asylklagen bei den Gerichten

Im vergangenen Jahrzehnt waren die Verwaltungsgerichte im Freistaat zu einem großen Teil mit Asylklagen beschäftigt. Im Jahr 2017 gingen mehr als 56.000 Klagen bei den Gerichten ein, seitdem waren die Zahlen stark schwankend.

Im Jahr 2025 seien es etwa 33.500 Asylklagen gewesen, sagte Breit. In diesem Jahr rechnet sie auf Basis der bisherigen Eingänge mit etwa 26.000 neuen Fällen. Unklar sei noch, welche Auswirkungen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) auf die Entwicklung der Klagen habe.

Quelle: dpa

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