Prozesse

Messerangriff auf Pizzabotin - Haftstrafe für 27-Jährigen

25. November 2025 , 14:39 Uhr

Ein Mann will sein Leben hinter Gittern verbringen und versucht deshalb eine Pizzabotin zu töten. Nun ist er in Landshut verurteilt worden.

Für den Messerangriff auf eine Pizzabotin ist ein 27 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Landshut zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Für den Mann wurde zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Der Tatvorwurf lautet gefährliche Körperverletzung. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, schon längere Zeit den Wunsch gehegt zu haben, einen Menschen zu töten – mit dem Ziel, in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht zu werden. Zu Prozessbeginn hatte er die Tat eingeräumt. Was er getan habe, tue ihm leid, sagte er.

Nun plädierte die Staatsanwaltschaft auf drei Jahre und neun Monate Haft samt Unterbringung. Vom Tatvorwurf des versuchten Mordes rückte der Ankläger in seinem Schlussvortrag allerdings ab. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte während der Tat von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten sei. Insofern ging die Staatsanwaltschaft jetzt von gefährlicher Körperverletzung aus.

Verteidigung plädiert auf Bewährungsstrafe

Der Verteidiger wertete die Tat ebenfalls als gefährliche Körperverletzung und bestätigte, dass der 27-Jährige das Ziel gehabt habe, für längere Zeit inhaftiert zu werden. Das wollte der 27-Jährige jetzt nicht mehr: Der Verteidiger forderte ein Jahr und acht Monate Haft – allerdings «auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten» ausgesetzt zur Bewährung.

Der Anklage nach wollte der Mann im März in seinem Wohnort Geisenhausen im Landkreis Landshut seine Tötungsfantasie in die Tat umzusetzen, indem er eine Pizzabotin attackierte. Demnach bat er die Frau in seine Wohnung, um die Bestellung zu bezahlen. In der Küche soll er auf die Frau eingestochen haben, so die Staatsanwaltschaft. Sie habe die Attacke abwehren und nach einem Gerangel mit dem Angreifer verletzt aus der Wohnung fliehen können.

Die Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass der Mann zumindest die Möglichkeit gehabt hätte, die Frau tatsächlich zu töten. Weil er dies nicht getan habe, sei nicht auszuschließen, dass er sich während des Angriffes aktiv umentschieden und von der Tatausführung abgesehen habe.

Der Mann hatte angegeben, Selbstmordgedanken, aber auch Angst vor Schmerzen gehabt zu haben. Seinem Anwalt zufolge habe er insofern mit der Tat, wenn schon nicht sein Leben, dann aber sein Leben in Freiheit beenden wollen. Die psychiatrische Gutachterin sah bei dem Mann trotz seines planvollen Handelns eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

Quelle: dpa

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