Ein zwölf Jahre altes Mädchen ist Mitte Juli 2025 auf dem Heimweg von einer Schulveranstaltung. Dabei soll ein Mann nach bisherigen Ermittlungen das Mädchen mit einem Klappmesser bedroht haben, um sie zu missbrauchen. Der Fall beschäftigt nun das Landgericht München I.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 49-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und gefährliche Körperverletzung vor. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.
Sein Strafverteidiger teilte mit, dass sich der Angeklagte am ersten Hauptverhandlungstag nicht zur Sache äußern werde. Die Frage des Vorsitzenden Richters, wovon es abhänge, ob sich der Mann äußert, konnte der Strafverteidiger zu Verhandlungsbeginn noch nicht beantworten. Er war kurzfristig vor Beginn des Prozesses eingesetzt worden, weil sein Vorgänger das Mandat niedergelegt hatte.
Laut Anklage hatte der Mann am Nachmittag des 14. Juli 2025 das Kind, das von einer Schulveranstaltung nach Hause zurückkehren wollte, in Ottobrunn (Landkreis München) zunächst verfolgt und dann mit «Pst-Geräuschen» auf sich aufmerksam gemacht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kannten sich der Angeklagte und das Mädchen zuvor nicht.
Als sich das Mädchen zu dem Mann umdrehte, soll der Angeklagte die damals Zwölfjährige gepackt und ihr eine circa 6 Zentimeter lange Klinge an den Hals gedrückt haben. Den Ermittlern zufolge soll er sie dann auf eine Sitzbank gedrückt und auf die Lippen geküsst haben, während er ihr weiterhin das Messer an den Hals hielt. Der Mann habe so gehandelt, «um sich sexuell zu erregen», erklärte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage.
Nach dem Kuss sei es dem Mädchen gelungen, mit ihrer rechten Hand die Klinge zu greifen und dem Mann das Messer mit viel Kraftaufwand aus der Hand zu reißen, erklärte die Staatsanwältin weiter. Der Angeklagte sei darauf zu Fuß geflüchtet.
Bei dem Abwehrkampf verletzte sich das Mädchen durch die Klinge an der Hand, die dann operiert werden musste. Außerdem soll das Mädchen psychisch stark belastet worden sein, was einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus zur Folge hatte.
Wegen des kurzfristigen Verteidigerwechsels unterbrach der Vorsitzende Richter die Hauptverhandlung und setzte einen zusätzlichen Verhandlungstag am Freitag an. Damit soll dem Angeklagten ermöglicht werden, sich mit seinem neuen Verteidiger zu besprechen, wie er sich in der Sache verhalten wolle.
Für den Prozess waren ursprünglich vier Verhandlungstage angesetzt. Am kommenden Dienstag soll es planmäßig mit der Befragung von Zeugen weitergehen. Dann ist auch die Video-Aussage des Mädchens vorgesehen.
Quelle: dpa