Ein ehemaliger Wohngruppenleiter aus dem Landkreis Kulmbach hat sich vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen Misshandlung Schutzbefohlener verantworten müssen. Jetzt ist er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 3.500 Euro verurteilt worden, berichtet die Bayerische Rundschau. Er habe die Jugendlichen immer wieder mit der Faust gegen Oberarme und Oberschenkel geschlagen, so die Anklage. Der 62-Jährige habe das nicht als Misshandlung wahrgenommen. Er gab vor Gericht an, dass in der Wohngruppe immer eine „lustige Harmonie“ geherrscht habe, räumte dann aber alle Vorfälle ein.