Die Tüte Chips im Supermarkt hat weniger Inhalt, kostet aber genauso viel wie vorher. Solche sogenannten Mogelpackungen sollten zukünftig in Deutschland gekennzeichnet werden müssen. Das fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Aktuell hätten Kunden nur eine Möglichkeit eine Mogelpackung im Discounter zu erkennen, sagt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern:
„Also ich kann natürlich anhand des Grundpreises erkennen, ob es sich hier um irgendwelche versteckten Preiserhöhungen handelt. Aber ich glaube niemand von uns hat wirklich Zeit jeden Tag an den Preisschildern die Grundpreise zu vergleichen und dann noch im Kopf zu haben, wie viel denn das Produkt vor einer Woche gekostet hat.“
Deswegen wollen die Verbraucherzentralen eine ähnliche Kennzeichnungspflicht in Deutschland wie sie Frankreich einführen will. Dort soll ein Hinweis Pflicht werden, dass die Packungsgröße in den vergangenen sechs Monaten geändert wurde.
2023 haben die Verbraucherzentralen so viele Mogelpackungen veröffentlicht, wie nie zuvor. Eine aktuelle Liste von Mogelpackungen gibt es hier. Tricks, die die Lebensmittelhersteller bei Mogelpackungen anwenden, könnt Ihr hier nachlesen.