Heute werden im Bindlacher Mordprozess Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Die Tötung seiner Ex-Freundin im Mai dieses Jahres in Bindlach hat Leon D. gestanden, jetzt geht es um die Frage, ob es Mord oder Totschlag war, und ob der 19-Jährige nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Je nach dem fällt die Höhe der zu erwartenden Gefängnisstrafe aus. Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob der 19-Jährige nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt, weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Leon D. hat zwar gestanden, seine Ex-Freundin in der Küche ihres Elternhauses erstochen zu haben, bleibt aber bei seiner ursprünglichen Geschichte, dass er die Tat nicht geplant habe, sondern dass es einen Streit gegeben habe, in dessen Verlauf er zugestochen habe.
Das Gericht hat angemerkt, dass dieser Ablauf zeitlich nicht nachvollziehbar sei. Der Vorwurf lautet, der Angeklagte habe direkt auf seine Ex-Freundin eingestochen, als sie die Haustür geöffnet hat.
Das Urteil in dem aufsehenerregenden Verfahren soll kommenden Freitag fallen.