Im Berufungsprozess um einen vermeintlichen Impfschaden vor dem Oberlandesgericht Bamberg ist gestern ein Gutachter gehört worden. Eine Frau aus dem Landkreis Hof klagt, weil sie eine schwere Darmvenenthrombose erlitten hatte und nicht über die Möglichkeit informiert worden war, dass es bei einer Corona-Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca zu solchen Impfschäden kommen kann. Ein Gutachter hatte erklärt, der Hersteller habe nicht aufklären können, weil er das nicht gewusst habe. Gestern vor Gericht wurde der Gutachter genauer, es habe durchaus Fälle von Darmvenenthrombosen gegeben. Er ist der Meinung, man habe die Entwicklung noch abwarten müssen.
Der Anwalt der Frau aus Hof sieht das ganz anders. Er betonte gestern vor dem OLG in Bamberg, man hätte die Patienten schützen und die Fachinformation entsprechend ändern müssen.