Der FC Eintracht Bamberg hat sich nach dem Aus im Toto-Pokal ausführlich zum Urteil des Sportgerichts geäußert. Das Gericht des Bayerischen Fußball-Verbandes hatte das auf dem Platz erzielte 3:1 gegen den TSV Neudrossenfeld wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers nachträglich mit 2:0 für Neudrossenfeld gewertet. Der FC Eintracht räumt in einer Mitteilung einen organisatorischen Fehler ein, kritisiert aber die Beweiswürdigung des Sportgerichts. Nach eigenen Angaben sei der Spieler vor seiner Einwechslung kontrolliert und zugelassen worden. Außerdem habe der FC Eintracht den fehlenden Eintrag im elektronischen Spielbericht bereits während und unmittelbar nach dem Spiel angesprochen. Weil das Urteil laut Sportgericht letztinstanzlich ist, kann der Verein keine Berufung mehr einlegen.