Nach erster Zeugin Berufung zurückgezogen: Birol Y. wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt

07. Februar 2025 , 18:08 Uhr

Jetzt ist es endgültig. Die dreijährige Haftstrafe für Birol Y. wegen Betrugs ist rechtskräftig. Nach der ersten Zeugin hat der Angeklagte heute(Fr 07.02) vor dem Landgericht Bayreuth seine Berufung zurückgenommen, schreibt der Kurier. Eine 48-jährige Frau aus dem östlichen Landkreis Kulmbach hat vor Gericht ausgesagt. Sie berichtete von 11.000 Euro, die sie und ihr Sohn dem Angeklagten gegeben habe. Die Zeugin habe sogar ein Überweisungsbeleg in Höhe von 3.000 Euro vorlegen können, der vom 52-Jährigen unterschieben wurde. Nach einer Stunde unterbrach der Richter die Verhandlung, damit sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger beraten konnte. Im Anschluss habe er seine Berufung zurückgezogen, schreibt die Zeitung.

Die Begründung: der 52-Jährige wolle allen Geschädigten ihr Geld so schnell wie möglich zurückzahlen. Die 30.000 Euro, die er den Kulmbachern schulde, habe er aus der Haft bereits zurückgezahlt. Solange der Prozess läuft, würde das Geld aber bei der Landesjustizkasse liegen. Das sei dem Angeklagten bewusst geworden.

Zum Hintergrund: Der gebürtige Türke hat in den letzten Jahren zahlreiche Kulmbacher um insgesamt rund 30.000 Euro betrogen.  Im September 2024 wurde er wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Durch die Berufung wollte er seine Haftstrafe verringern. Vergangenen Freitag (31.01) war die erste Verhandlung, heute (07.02) der zweite und letzte Verhandlungstag.

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