Verwaltungsgericht Augsburg

Naturschützer klagen gegen Wolfabschuss im Oberallgäu

23. September 2026 , 17:25 Uhr

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland bleibt ein hochemotionales Thema. In Augsburg muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Tiere abgeschossen werden dürfen, obwohl nichts passiert ist.

Die neue Rechtsgrundlage für den Abschuss von Wölfen im Landkreis Oberallgäu beschäftigt die bayerische Justiz. Der Verein Naturschutzinitiative hat gegen die Allgemeinverfügung Klage und einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang am 17. September, bisher sei aber noch keine Entscheidung dazu gefällt worden.

Auch andere Landkreise haben umstrittene Regeln erlassen

Auch in den Landkreisen Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen und Berchtesgaden hatten die Behörden kürzlich entsprechende Regelungen erlassen, welche jeweils eine wolfsfreie Zone zum Schutz der Weidetierhalter ermöglichen soll (Gebietsfestsetzung).

In der alpinen Region Deutschlands soll es dadurch ermöglicht werden, Wölfe auch dann zu schießen, wenn diese noch gar kein Schaf, Rind etc. gerissen haben. Nach Ansicht der Naturschutzinitiative weicht die Behördenpraxis rechtswidrig von der früheren ab, nach welcher ein bestimmter Wolf vor dem Erlass einer Ausnahmegenehmigung mehrere Risse vorgenommen haben muss, damit die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geforderte konkrete Gefahr für einen Abschuss überhaupt gegeben war.

Verband beruft sich auf europäisches Recht

«Das Vorgehen der bayerischen Behörden ist völlig unverhältnismäßig und vor allem auch wildbiologisch falsch», sagte Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin «Wolf» der Naturschutzinitiative. Der Verband erachte die Vorgehensweise der Landkreise nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Wölfe müssten auch in Süddeutschland geschützt werden und dürften nicht geschossen werden.

«Wir bestehen darauf, dass in jedem Fall weiterhin die Weiden durch wolfabweisende Schutzzäune bzw. Flexinetze eingezäunt werden, und zwar auch in der Alpenregion Deutschlands», betonte Neumann. Das Bundesamt für Naturschutz habe schon vor Jahren festgehalten, dass es auch an Steilhängen möglich ist, Zäune oder Netze aufzustellen. «Zudem ist es möglich, die Schafe oder Rinder mit Hütehunden oder mit Herdenschutzhunden zu schützen. Es gibt keine Gründe dafür, auf diese Schutzmaßnahmen zu verzichten.»

Quelle: dpa

Bayern Justiz Naturschutz Tier Verbände

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