NS-Raubkunst

Neue Zeiten für NS-Raubkunst-Forschung in Bayern

14. Juli 2026 , 17:14 Uhr

Nach langem Streit gibt Bayern eine Picasso-Büste zurück – was der Grund dafür ist und warum jetzt sogar ein eigenes Forschungszentrum für NS-Raubkunst entsteht.

Rund ein Jahr nach dem Wirbel um den Umgang in Bayern mit NS-Raubkunst stellt sich der Freistaat bei diesem Thema neu auf. Man werde am Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München ein wissenschaftliches Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut einrichten, sagte Kunstminister Markus Blume (CSU) nach einer Kabinettssitzung. Hinzu komme eine unabhängige Kommission. Die letzte Entscheidung über eine Rückgabe an Opfer des großangelegten Kunstraubes der Nationalsozialisten soll aber laut Blume beim Freistaat bleiben. 

Freistaat gibt Picasso-Büste zurück 

Blume kündigte auch gleich eine Restitution an: Die Erben des jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim sollen die Bronze-Büste «Fernande/Beatrice» von Pablo Picasso zurückerhalten. Noch 2024 sei ein Restitutionsgesuch abgelehnt worden, sagte Blume. Nun gebe es aber die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die seit 1. Dezember angerufen werden kann. Deren neuer Bewertungsrahmen habe die Rückgabe ermöglicht. 

«Es ist längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim», sagte Markus Stötzel, Anwalt des Flechtheim-Nachlasses. Die Restitution des bereits 1933 enteigneten Werkes könne jedoch nur der Anfang sein. Viele weitere Kunstwerke Flechtheims befänden sich im Besitz der bayerischen Staatsgemäldesammlungen und anderer deutscher öffentlicher Museen, darunter zwei Gemälde von Paul Klee. Einige Ansprüche seien bereits 2008 angemeldet worden.  

Blume: Sammlung hatte «echt Schlagseite»

In Bayern hofft man nun, solche Fälle künftig schneller bearbeiten zu können. Immerhin ist es schon mehr als 80 Jahre her, dass die Nationalsozialisten den oft jüdischen Sammlern Kunstwerke raubten oder unter Zwang abpressten. Blume sprach von einem «deutschlandweit einzigartigen und beispielgebenden Weg» in der Forschung und wissenschaftlichen Bewertung von NS-Raubgut.

Wie der Freistaat mit solchen Werken umging, war vor etwas mehr als einem Jahr heftig kritisiert worden. Von fehlender Transparenz und Verschleppung bei der Aufklärung war die Rede. Insbesondere die Staatsgemäldesammlungen hätten «echt Schlagseite» bekommen und seien herausgefordert worden durch Anschuldigungen und offene Fragen, sagte Blume nun. In der Folge gab es eine gründliche Untersuchung und einen Runden Tisch, der die bisherige Praxis unter die Lupe nahm und etliche Verbesserungen vorschlug. Dazu zählt auch die Auslagerung an unabhängige Stellen.

Paritätisch besetzte Kommission

Die Kommission soll künftig unter anderem die strategische Ausrichtung der Forschung sowie Richtlinien entwickeln. Zudem soll sie priorisieren, welche Kunstwerke wann bearbeitet werden. Und sie soll Empfehlungen zur Restitution von Kunstwerken geben. Vorsitzender soll Raphael Gross sein, Direktor des Deutschen Historischen Museums in Berlin. Auch jüdische Nachfahren von Opfern des großangelegten Kunstraubs durch die Nationalsozialisten sollen in dem paritätisch besetzten Gremium vertreten sein. 

Acht neue Stellen für Forschungszentrum

Das Zentrum dagegen soll laut Blume die wissenschaftliche Forschungsarbeit leisten. Dazu werde man acht zusätzliche Stellen schaffen, sagte der Minister. Von der Ansiedlung am renommierten IfZ verspricht er sich wissenschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der hohen Standards für wissenschaftliches Arbeiten der Leibniz Gemeinschaft, zu der das IfZ gehört.

Erbenanwalt: «Eklatantes Vollzugsdefizit»

Rechtsanwalt Hannes Hartung, der Erben der Gebrüder Lion und der österreichischen Kunstsammlerin Therese Brettauer vertritt, begrüßte die Pläne. Zentrales Problem in Bayern sei aber nicht ein Mangel an Forschung, sondern «ein eklatantes Vollzugsdefizit bei der Umsetzung längst vorliegender Ergebnisse und Restitutionsentscheidungen». 

Er verwies auf ein Gemälde aus der Sammlung Brettauer. Der Freistaat habe im August 2022 die Rückgabe beschlossen, ohne dies transparent zu machen, eine aktive Erbensuche zu betreiben oder die Restitution tatsächlich umzusetzen. Das Kunstministerium wies diesen Vorwurf zurück: «Der Freistaat ist jederzeit bereit, die Werke an die rechtmäßigen Erben zurückzugeben, sobald die Erbscheine vorliegen».

Quelle: dpa

 

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