Erfolg für die Gemeinde Seybothenreuth: das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth abgelehnt. Das bedeutet, der als rechtsradikal eingestufte AfD-Mann Björn Höcke darf am Samstag (14.02.) nicht in der Mehrzweckhalle auftreten. Grundlage ist ein neuer Artikel in der Bayerischen Gemeindeordnung, der seit 1. Januar gilt. Danach darf eine Gemeinde die Nutzung ihrer Räume ablehnen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die den Nationalsozialismus gutheißen, verherrlichen oder antisemitisch sind. Nach Einschätzung des Gerichts gibt es dafür im Fall von Björn Höcke ausreichend Anhaltspunkte. Ausschlaggebend waren seine politische Ausrichtung und frühere öffentliche Aussagen. Die Veranstaltung der AfD ist aber grundsätzlich zulässig.