Erfolg für die Gemeinde Seybothenreuth: das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth abgelehnt. Das bedeutet, der als rechtsradikal eingestufte AfD-Landesvorsitzende in Thüringen, Björn Höcke, darf morgen nicht in der Mehrzweckhalle des Ortes auftreten. Grundlage ist ein neuer Artikel in der Bayerischen Gemeindeordnung, der seit 1. Januar gilt.
Danach darf eine Gemeinde die Nutzung ihrer Räume ablehnen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die den Nationalsozialismus gutheißen, verherrlichen oder antisemitisch sind.
Nach Einschätzung des Gerichts gibt es dafür im Fall von Björn Höcke ausreichend Anhaltspunkte. Ausschlaggebend waren seine politische Ausrichtung und frühere öffentliche Aussagen. Die Veranstaltung der AfD ist aber grundsätzlich zulässig.
Der AfD-Kreisverband Bayreuth nennt die Begründung wenig stichhaltig, wesentliche Prüfkriterien würden kaum behandelt. Die AfD sieht weniger die Gemeindeordnung als Grundlage, die zwar eine Veranstaltung der AfD zulässt, den Redner Höcke aber verbietet. Der Bayreuther Kreisverband wirft dem Staat vor, die Opposition bei einer Wahlkampfveranstaltung zu verbietet.
Zu der Veranstaltung in Seybothenreuth morgen werden sowohl AfD- Mitglieder und Anhänger erwartet, als auch eine Gegendemonstration. Die Polizei wird verschiedene Straßen in der gemeinde absperren.