Natur und Umwelt

Polizei auf Streife für den Artenschutz

23. Juni 2026 , 15:37 Uhr

Nicht nur vergiftete Greifvögel beschäftigen die Polizei in Ostbayern. Die Beamten gehen gezielt gegen Wildtierkriminalität vor. Dabei setzen sie auch auf die Hilfe von Spaziergängern.

Dass Kriminalität gegen Wildtiere kein Kavaliersdelikt ist, will die Polizei in Ostbayern zeigen. Gerade vergiftete Greifvögel beschäftigen in der Region Ermittler, Jäger und Naturschützer immer wieder. Bei Streifengängen wollen Beamte nun Spaziergänger sensibilisieren: Wer etwas Verdächtiges bemerkt – ein totes Tier, einen Köder oder eine versteckte Falle –, möge das der Polizei melden.

Die Polizeipräsidien Oberpfalz und Niederbayern beteiligen sich an dem EU-geförderten Projekt «Wildlifecrime». Das dient aber nicht nur der Bekämpfung von Wilderei an Greifvögeln, sondern auch dem Schutz geschützter Arten wie Wolf, Luchs und Biber. In Ursensollen-Waldhaus nahe Amberg stellte die Polizei ihre Arbeit für den Artenschutz vor.

Dabei kamen die Beamten gleich mit zwei Fußgängern ins Gespräch, verteilten Broschüren und informierten über das Projekt. Dass immer wieder Greifvögel vergiftet werden, habe er nicht gewusst, sagte einer der Männer. «Ich bin ein bisschen geschockt, dass es so etwas gibt.» Dass die Polizei das Artenschutz-Projekt unterstützt, findet er «sehr cool».

Vielen Menschen sei die Problematik gar nicht bewusst, sagt Polizeisprecher Michael Zaschka. Wenn am Wegesrand vielleicht ein Hühnerbein liegt, dann wunderten sie sich vielleicht, aber würden das nicht als möglichen Köder der Polizei melden. Hier soll die Aktion einen Beitrag leisten: Die Polizei sei auf solche Mitteilungen angewiesen. 

Bei ihren Patrouillengängen suchen die Beamten aber nicht nur das Gespräch mit Spaziergängern, Wanderern oder Gassigehern, sondern halten zugleich selbst Ausschau nach illegalen Fallen und Giftködern sowie nach verletzten oder getöteten Tieren. Auch Diensthunde sind dabei. 

Diensthunde im Einsatz

Die Vierbeiner im Dienst der Polizei seien nicht speziell auf das Erschnüffeln von Ködern oder Kadavern trainiert, erläutert Zaschka. Jedoch würden sie etwa ein totes oder verletztes Tier bemerken. In der Oberpfalz sind die Diensthundeführer Sebastian Behr, Stefanie Lehmeier und Florian Vogl an dem Projekt beteiligt, deren Hunde eigentlich vorwiegend auf Sprengstoff, Rauschgift oder Banknoten trainiert sind. 

Greifvogel-Vergiftungen seien zum Glück eher Einzelfälle, sagt Polizeisprecher Zaschka. Aber: «Jedes einzelne Tier ist wertvoll.» Das gelte insbesondere für seltene Arten wie Mäusebussard oder Rotmilan. Die Motive für Greifvogel-Wilderei könnten sehr unterschiedlich sein – vom Hühnerhalter bis zum Taubenzüchter.

Ermittlungen in Niederbayern

Einen größeren Fall gab es im Juli 2025 im niederbayerischen Simbach bei Landau, wo 17 tote Vögel entdeckt wurden. Darunter waren Rotmilane, Schwarzmilane und Mäusebussarde. Laut Polizei bestand der Verdacht, dass die Tiere mit Gift versetzte Köder gefressen hatten und daran starben. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf ermittelt. Es sei nicht einfach, in solchen Fällen Verdächtige ausfindig zu machen, sagt der Polizeisprecher.

Dem pflichtet eine Sprecherin des World Wide Fund For Nature (WWF) bei. Der WWF ist ebenfalls Projektpartner bei «Wildlifecrime». Die Delikte seien häufig besonders schwer aufzuklären. Die Artenschutz-Streifengänge der Polizei sendeten ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Sensibilisierung und Abschreckung. «Gleichzeitig gilt: Was sichtbar wird, ist meist nur die Spitze des Eisbergs, die Aufklärungs- und Verurteilungsrate ist auch in Bayern gering.» Wichtig wären bessere Strukturen, mehr Fachwissen und eine noch engere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.

Wolf, Luchs, Biber & Co.

Unabhängig von dem Projekt «Wildlifecrime» engagieren sich der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Verein Wildes Bayern gegen Tierkriminalität. «Unsere Erfahrungen sind gemischt: Es gibt Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, mit denen wir inzwischen sehr gut und engagiert zusammenarbeiten. Gleichzeitig vermissen wir in manchen Fällen aber auch die Ernsthaftigkeit, mit der solche Delikte verfolgt werden», teilte eine LBV-Sprecherin der dpa mit. Oft fehle vermutlich schlicht das nötige Fachwissen, um die Fälle richtig einzuordnen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Aktuell lägen dem LBV mehrere Fälle vor: Unter anderem sei bei einem Rotmilan aus Obing im Landkreis Traunstein eine Carbofuran-Vergiftung nachgewiesen worden. In Eschau nahe Miltenberg sei ein Habicht durch einen präparierten Taubenköder vergiftet worden, das Tier habe aber gerettet werden können. Auch bei einem toten Rotmilan bei Pförring im Landkreis Eichstätt habe sich der Verdacht auf Carbofuran bestätigt.

Illegale Tierfallen und bei der Mahd verletzte Rehkitze

Die Vorsitzende des Vereins Wildes Bayern, Christine Miller, berichtet von Straftaten jenseits der Greifvogel-Vergiftungen: Dazu gehörten die Verwendung nicht genehmigter Tierfallen oder die falsche Verwendung genehmigter Fallen. Bei Lebendfallen müsse beispielsweise gewährleistet sein, dass das gefangene Tier sofort kontrolliert und nicht unnötigen Qualen ausgesetzt wird. Der Umgang mit Tierfallen sei ein Handwerk, das man «verantwortungsvoll ausüben muss, um Straftaten und Tierleid zu vermeiden.»

Ein weiteres Problem sei das Verwaisen von Jungtieren, indem man die Elterntiere tötet, oder das qualvolle Verletzen von Rehkitzen bei der Mahd. Mehrmals habe der Verein in den vergangenen Jahren deswegen Anzeigen erstattet. Leider würden derartige Fälle nicht von jeder Staatsanwaltschaft gleichermaßen ernst genommen, kritisiert Miller. 

Hier nennt WWF-Sprecherin Daniela Unsin ein Beispiel aus Oberbayern: Dort sei eine illegale Tierfalle mit einem lebenden Huhn als Köder sichergestellt und der Angeklagte ermittelt und wegen Jagdwilderei angeklagt worden. Das Verfahren sei aber kurz darauf von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden.

Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz besagt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, wer «ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt».

Quelle: dpa

 

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