Sexueller Übergriff

Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft für Kabarettist Gunkl

22. Oktober 2026 , 15:36 Uhr

Künstler Günther «Gunkl» Paal sammelte Missbrauchsdarstellungen im Internet – und verübte selbst einen Übergriff gegen ein Kleinkind, urteilt ein Gericht. In dem Prozess geht aber auch um Erpressung.

Der österreichische Kabarettist Günther Paal ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von zahlreichen Missbrauchsdarstellungen schuldig gesprochen worden. Der Richter im Landesgericht Wien verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen den 64-Jährigen, der unter dem Künstlernamen Gunkl bekannt ist. In dem komplexen Prozess stand auch sein sexuelles Dreiecksverhältnis mit der Mutter und Großmutter des jungen Missbrauchsopfers im Fokus. Die zwei Frauen wurden wegen Erpressung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gunkl ist in Deutschland kein Unbekannter. Er gewann 2005 den Deutschen Kleinkunstpreis. Eigentlich hätte er diesen Herbst sein neues Programm auf deutschsprachigen Bühnen vorstellen sollen, darunter auch in München. «Die Bühne wird zum Ort für feinsinnige Fragen rund ums Fühlen und Nachdenken», hieß es in einem Werbetext für die Tour, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe abgesagt wurde. Was die zahlreichen Journalisten und Zuschauer im Wiener Gerichtssaal zu hören bekamen, passte nicht zu Paals Image als Philosoph und Intellektueller, dass er sich in den vergangenen Jahrzehnten als Kabarettist aufgebaut hatte.

Paal lernte Opfer durch Bezahl-Sex mit Mutter und Oma kennen

Die Angeklagten lernten einander nach eigenen Aussagen vor mehr als zehn Jahren kennen, nachdem Paal auf ein Online-Inserat der zwei Masseurinnen reagiert hatte. Es kam demnach immer wieder zu Sex zwischen den drei Angeklagten. Der Kabarettist charakterisierte das Dreiecksverhältnis als Prostitution. «Es war immer Sex gegen Geld», sagte er. Die Frauen schilderten jedoch, dass auch Freundschaft im Spiel war.

Bei den Treffen hatte Paal einen Laptop mit Kindesmissbrauchs-Darstellungen dabei, die er den Frauen zeigte. Selbst stellte er solche Aufnahmen nicht her. Vor einigen Jahren kam es bei einem neuerlichen Treffen, bei dem der Übergriff stattfand. Das Mädchen war damals im Kleinkindalter. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter und Großmutter danach Paal drohten, den Missbrauch öffentlich zu machen, falls er nicht hohe Geldbeträge übergebe. Insgesamt zahlte er 159.000 Euro. Bei der Übergabe von zusätzlichen 30.000 Euro im vergangenen Juni wurde die Mutter des Mädchens festgenommen, denn Paal hatte sich zuvor selbst angezeigt und die Polizei eingeschaltet. Die Mutter bekannte sich vor Gericht schuldig, sie wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Großmutter bestritt die Vorwürfe trotz belastender Telefonprotokolle. Über sie wurde eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt.

Erinnerungen an Fall Teichtmeister

Der aktuelle Fall weckt Erinnerungen an den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister («Die Toten von Salzburg», «Corsage»). Der Darsteller war 2023 wegen der Sammlung und Weiterbearbeitung von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Paal nahm die deutlich härtere Strafe an. Der Richter hielt dem Kabarettisten zugute, dass er sich selbst angezeigt hatte. Doch es gab erschwerende Faktoren: Während des Prozesses stellte sich heraus, dass Paal kinderpornografisches Material nicht nur besessen, sondern auch weitergegeben hatte. Außerdem sei ihm seine Tat noch nicht gänzlich bewusst, argumentierte der Richter. «Sie haben gesagt, Sie glauben nicht, dass es das Opfer gestört hat, es habe ihm gefallen», fasste der Jurist eine Aussage Paals während des nicht öffentlichen Teils der Verhandlung zusammen.

Denn während der Erörterung des Übergriffs mussten Medien und Publikum den Saal verlassen, um das heute fünfjährige Mädchen zu schützen. Das Kind war bei dem Prozess nicht anwesend. Es lebt inzwischen in der Obhut von Sozialbehörden. Laut dem Urteil muss Paal dem Kind 5.000 Euro zahlen.

Quelle: dpa

 

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