Raser-Prozess

Nach Unfall mit zwei Toten: War es ein Autorennen und Mord?

05. Dezember 2025 , 16:11 Uhr

Mit bis zu 150 km/h durch die Tempo-50-Zone – ein mutmaßliches illegales Autorennen endet tödlich. Nun muss ein Gericht entscheiden, ob der Tod von zwei Frauen auch als Mord gewertet werden kann.

Nach dem Tod von zwei unbeteiligten Frauen bei einem mutmaßlichen Autorennen in Ludwigsburg muss ein Gericht entscheiden, ob der angeklagte Fahrer auch wegen Mordes verurteilt werden könnte. Der 32-Jährige sitzt wegen Mordverdachts auf der Anklagebank. Für ein solches Urteil müsste dem Mann aber nachgewiesen werden, dass er im vergangenen März mit den fatalen Folgen der abendlichen Raserei rechnen musste und sie ihm gleichgültig waren.

Der drei Jahre ältere Bruder des 32-Jährigen soll in einem zweiten Auto gesessen und am illegalen Rennen beteiligt gewesen sein. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Auch ein Cousin ist angeklagt, er soll im Auto des älteren Bruders gesessen und das Rennen gefilmt haben. 

Zwei Frauen sterben in den Trümmern

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft lieferten sich die Türken am Abend des 20. März fast eine Stunde lang ein Kräftemessen durch die Stadt und beschleunigten ihre Limousinen teils auf bis zu 150 Kilometer pro Stunde. Bei dem Unfall rammte der jüngere Bruder demnach den Wagen der beiden zwei jungen Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, als dieser gerade vom Gelände einer Tankstelle auf die Straße abbog.

Ob ein Rennen und seine Folgen als Mord gelten, hängt vom sogenannten Vorsatz ab. Entscheidend ist, ob der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat. Wollte er nur rasen, ohne an mögliche Opfer zu denken, wäre das juristisch Fahrlässigkeit. Auch eine Verurteilung wegen Totschlags ist möglich. Abhängig ist ein Urteil also stets vom Einzelfall. 

Staatsanwalt: „Völlig gleichgültig“

Vor dem Stuttgarter Landgericht war sich der Staatsanwalt sicher: Das Schicksal der anderen sei den beiden Brüdern und ihrem Cousin «völlig gleichgültig» gewesen. Den Männern sei «bewusst gewesen, dass ein Zusammenstoß zum Tode» einer Unbeteiligten führen könnte. 

Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftat, sie kommen aber hunderte Male im Jahr vor und die Dunkelziffer ist groß. Neben klassischen Autorennen mit mehreren Beteiligten sind auch sogenannte Allein- beziehungsweise Einzelrennen strafbar. Das sind Fälle, bei denen ein einzelner Fahrer versucht, grob verkehrswidrig und rücksichtslos so schnell wie möglich zu fahren.

Quelle: dpa

Baden-Württemberg Deutschland Kriminalität Prozess (Gericht) Verkehr

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