Prozess

Bierstreit im Univiertel - Gericht prüft Verbot

21. Juli 2026 , 17:02 Uhr

Müll und lärmendes Partyvolk ärgern die Anwohner im Münchner Univiertel. Die Stadt hat ein Bierverkaufsverbot angedroht. Doch darf sie das überhaupt verhängen?

Am Schluss der Verhandlung findet der Kläger deutliche Worte: Ob es denn politischer Wille sei, dass München «tot» ist, will er wissen. Seit 40 Jahren sei das Univiertel ein Ausgeh- und Partyviertel. Und wem es dort zu laut sei, der sei vielleicht in Trudering besser aufgehoben. 

Das Münchner Partyviertel in Schwabing hat das Verwaltungsgericht beschäftigt. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten.

Die entscheidende Frage: Darf dort zwischen 22.00 und 5.00 Uhr Flaschenbier verkauft werden? Oder verstärkt der Verkauf das Problem der in Horden herumstehender junger Leute, das vor allem Anwohner haben, die einfach schlafen möchten? Ein Wegbier zu vorgerückter Stunde – kann das Sünde sein?

Der Betreiber eines Gastrobetriebs, der auch Alkohol zum Mitnehmen verkauft, klagt gegen das von der Stadt verhängte Verbot, das zu tun. Die Kommune hatte es ihm 2025 bei Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 Euro für den unerlaubten Bierverkauf untersagt, zwischen 22.00 und 5.00 Uhr Flaschenbier zu verkaufen, und ihn verpflichtet, ein entsprechendes Hinweisschild aufzuhängen. 

Klagen von Kiosken erst im September verhandelt

Die Verhandlung über die ähnlichen Klagen dreier Kioskbetriebe gegen ein ebensolches Verbot wurde am Dienstag wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt und auf den 8. September verschoben. 

Das Gericht, das ein Urteil erst am Mittwoch verkünden will, ließ durchblicken, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte, für eine «durchaus gerechtfertigte Anordnung». Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße komme es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Und diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen. 

Allerdings erschien ein angedrohtes Zwangsgeld von 5.000 Euro dem Vorsitzenden Richter zu hoch und auch die Vorgabe, alkoholische Getränke in der Verbotszeit abzudecken, in der sie nicht verkauft werden dürfen, sah er eher kritisch – ebenso den bisherigen Umgang der Stadt mit verhängten Verboten: «Wir brauchen einheitliche Handhabung – in Feststellung und Vollzug», forderte er.

Stadt will auf Gerichtsentscheidung warten

Die Stadt hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten zuletzt zum Anlass genommen, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen. 

«Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen», sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne).

Feiernde sollen Toiletten und Mülleimer benutzen

Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol-to-go zu verkaufen. Plakate appellierten zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nichts.

Wie eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates mitteilte, will die Stadt nun auf den Ausgang der Kiosk-Verfahren im September warten, bevor über das weitere Prozedere entschieden wird. 

Und was ist mit Dosenbier?

Das Verfahren bezieht sich übrigens auch auf Dosenbier, das als «Flaschenbier im Sinne des Gaststättengesetzes» gilt. Denn es stammt aus den 1970er Jahren – und damit aus einer Zeit, in der Dosenbier noch nicht verbreitet war.

Quelle: dpa

 

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