Nach dem Rangierunfall im März auf dem Bayreuther Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth jetzt Anklage gegen einen 65-jährigen Lokführer wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen erhoben.
Die Ankläger werfen dem Lokführer vor, mehrere Sicherungsmaßnahmen nicht beachtet zu haben. Beim Wechsel von einem Gleis auf ein anderes kollidierte der Zug seitlich mit einem regulären Passagierzug aus Richtung Bad Steben, der gerade in den Bahnhof einfuhr. Die Züge stießen bei relativ langsamem Tempo zusammen. Der Zugführer selbst und fünf Fahrgäste im entgegenkommenden Zug wurden mittelschwer bis leicht verletzt und es ist Millionenschaden entstanden.
Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.