Nach Uni-Protesten

Rückschlag für Aktivisten Chalil im Kampf gegen Abschiebung

15. Januar 2026 , 19:32 Uhr

Die Festnahme von Machmud Chalil nach Uni-Protesten in den USA gegen den Gaza-Krieg sorgte für viel Aufsehen. Seine Freilassung nach Monaten Abschiebehaft wird nun von einem Gericht in Frage gestellt.

Der pro-palästinensische Aktivist Machmud Chalil, der im vergangenen Jahr zu einer Symbolfigur für Proteste an US-Universitäten geworden war, hat einen Rückschlag in seinem Kampf gegen eine Abschiebung erlitten. Richter eines Berufungsgerichts kamen zu dem Schluss, dass seine Freilassung auf einem Verfahrensfehler beruhte. Es ist allerdings nicht das letzte Wort in dem Verfahren.

Chalil war im März festgenommen worden und verbrachte 104 Tage in Abschiebehaft. Er hatte sich an der renommierten Columbia University in Manhattan an pro-palästinensischen Protesten im Zusammenhang mit Israels Vorgehen im Gaza-Krieg beteiligt. Als Redner bei den Demos nahm er eine prominente Rolle ein. Die US-Regierung will ihn abschieben und wirft ihm unter anderem vor, auf dem Universitätsgelände Flugblätter mit dem Logo der islamistischen Hamas verteilt zu haben.

Welches Gericht war zuständig? 

Chalils Anwälte hatten die Inhaftierung in einem Bezirksgericht im Bundesstaat New Jersey angefochten. Richter des Berufungsgerichts entschieden nun aber mit einer Mehrheit von zwei von drei Stimmen, dass Chalil sich erst an ein Einwanderungsgericht hätte wenden müssen. Der Richter am Bezirksgericht sei damit noch nicht zuständig gewesen. Er wurde nun angewiesen, das Freilassungsgesuch abzulehnen.

Angesichts der Tragweite des Urteils als Präzedenzfall ist sehr wahrscheinlich, dass die Entscheidung der Gruppe aus drei Richtern noch einmal vor das gesamte Berufungsgericht kommt. In den USA ist es üblich, dass Fälle bei Berufungsgerichten erst von einem Panel aus drei Richtern behandelt werden – und sich bei Bedarf das ganze Gericht des Falls annimmt. Das zuständige Gericht in diesem Fall hat insgesamt 14 Richterposten.

Chalil hält eine Greencard, die ihm ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in den USA gewährt. Seine Ehefrau ist US-Staatsbürgerin – das gemeinsame Kind kam im April zur Welt, als er in Haft saß.

Quelle: dpa

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