Mutmaßliche Sexualdelikte

Rumänien startet neue Anklage gegen Tate-Brüder

04. September 2026 , 17:12 Uhr

Nachdem eine erste Anklage gegen die mutmaßlichen Frauen-Misshandler in Rumänien scheiterte, startet Bukarest einen zweiten Versuch. Auch Großbritannien klagt die in den USA inhaftierten Tates an.

In Rumänien startet ein zweiter Versuch, die wegen frauenverachtender Online-Propaganda bekannten britisch-amerikanischen Brüder Andrew und Tristan Tate wegen Ausbeutung von Frauen vor Gericht zu bringen. Wie die für organisiertes Verbrechen zuständige Einheit der rumänischen Staatsanwaltschaft, DIICOT, in Bukarest mitteilte, sei dem Gericht in Rumäniens Hauptstadt eine neue Anklageschrift vorgelegt worden. 2024 hatte das Gericht in Bukarest eine erste Anklageschrift gegen die Tate-Brüder wegen Verfahrensfehlern abgelehnt. 

Aktuell sind die Tate-Brüder in den USA inhaftiert, wo ein Gericht über einen Auslieferungsantrag nach Großbritannien entschieden werden soll, wo sie ebenfalls unter Strafverfolgung stehen. Sie bestreiten alle Vorwürfe und fechten die Auslieferung an.

Den Tate-Brüdern wird vorgeworfen, systematisch Frauen dazu gezwungen zu haben, in Sex-Videos und bei Sex-Videochats mitzuwirken. Hinzu kommen Vorwürfe der Vergewaltigung, des Menschenhandels und der Geldwäsche. Rumäniens Staatsanwaltschaft legt ihnen nun unter anderem auch zur Last, zwei 15-jährige Mädchen auf diese Weise ausgebeutet zu haben. 

Dazu hätten sie die Minderjährigen emotional erpresst und physisch misshandelt. Damit hätten die Brüder 1,2 Millionen US-Dollar erwirtschaftet. Die Staatsanwaltschaft verlangt nun die Beschlagnahmung dieser Summe sowie von vier Luxus-Autos. Ferner hätten die Brüder versucht, Zeugen durch Druck zu beeinflussen.

Rumänien hatte die Tates nach gescheiterter Anklage auf freiem Fuß gelassen

Erstmals waren die Tates und zwei mutmaßliche Komplizinnen am 30. Dezember 2022 bei Bukarest verhaftet worden. Später wurde diese Maßnahme in Hausarrest umgewandelt, danach kamen sie unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen, auf freien Fuß. Im Zuge dieser ersten Ermittlungen hatte Rumäniens Staatsanwaltschaft bereits 34 Frauen als Opfer der Tates identifiziert und einen kriminellen Gewinn in Höhe von mindestens 2,8 Millionen Dollar (2,5 Millionen Euro) ermittelt.

Nachdem die erste Anklage 2024 vom Gericht in Bukarest abgewiesen wurde, hoben Rumäniens Untersuchungsrichter im April 2026 alle Kontrollmaßnahmen gegen die Tates auf. Bereits im Jahr davor durften sie mit Genehmigungen der Staatsanwaltschaft ins Ausland reisen. Sie bekamen auch zuvor beschlagnahmte Luxus-Autos zurück.

Quelle: dpa

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