Der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, Thomas Koller, hat seine Aufsichtspflicht bei der HWK-Tochter GTU nicht verletzt. Das hat die Zivilkammer am Landgericht Bayreuth gestern laut Nordbayerscher Kurier festgestellt und eine Schadensersatzklage der HWK gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer abgewiesen.
Fast 1,5 Millionen Euro wollte die Handwerkskammer von Koller als Schadensersatz dafür, dass der Geschäftsführer der HWK-Tochter Geld veruntreut hat. Das Gericht hat in seiner Urteilsverkündung gestern klar gemacht, eine wichtige Unterschrift sei vor Kollers Amtszeit von seinem Vorgänger geleistet worden. Außerdem habe die HWK-Vollversammlung Koller regelmäßig entlastet und sogar eine neue Haftungsregel beschlossen, die nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz greift.
die Handwerkskammer für Oberfranken hat im Nachgang des Untreueskandals bei ihrem Tochterunternehmen zahlreiche Zivilklagen angestrengt, auch gegen den ehemaligen HWK-Präsidenten Zimmer.
(Symbolbild)